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Bußgelkatalog

Parkverstöße (BKatV / Stand 2026)

Regelsätze nach Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (u. a. Nrn. 51 b–63, 85). Bei mehrtägigem Parken in den Fällen des § 12 Abs. 3 StVO gilt für die Dauerstaffel im Katalog „länger als 3 Stunden“ (nicht 1 Stunde).

Punkte in Flensburg ergeben sich aus dem Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes zum FAER (fahrlässig begangene OWi nach StVO). Für den Bereich Parken führt das KBA dort u. a. aus, dass ein Punkt u. a. bei folgenden Bußgeldkatalog-Nummern eingetragen wird: 51b.3, 52a.1–52a.4, 53.1, 58.1–58.2.1 (siehe „Halten und Parken“). Parken auf Autobahn oder Kraftfahrstraße: Nr. 85, ebenfalls 1 P („Autobahnen und Kraftfahrstraßen“). Alle anderen hier aufgeführten Parktatbestände ohne die genannten Nummerierungen sind in diesen Verzeichnissen ohne Punktwertung geführt.

Unzulässiges Parken (Auswahl)

Parken liegt vor, wenn das Fahrzeug länger als ein kurzes Halten abgestellt wird oder der Fahrzeugführer sich entfernt (vgl. § 12 StVO).

Tatvorwurf Bußgeld Punkte (FAER) Monate Fahrverbot
Unzulässig geparkt, wo Halten verboten ist (Nr. 52 BKatV) 25 € 0 0
… mit Verkehrsbehinderung (Nr. 52.1) 40 € 0 0
… länger als 1 Stunde (Nr. 52.2) 40 € 0 0
… länger als 1 Stunde mit Verkehrsbehinderung (Nr. 52.2.1) 50 € 0 0
In der zweiten Reihe geparkt (Nr. 58) 55 € 0 0
… mit Behinderung (Nr. 58.1) 80 € 1 0
… mit Gefährdung (Nr. 58.1.1) 90 € 1 0
… mit Sachbeschädigung (Nr. 58.1.2) 110 € 1 0
… länger als 15 Minuten (Nr. 58.2) 85 € 1 0
… länger als 15 Minuten mit Behinderung (Nr. 58.2.1) 90 € 1 0
Auf Geh- und Radwegen geparkt (Nr. 52a) 55 € 0 0
… mit Verkehrsbehinderung (Nr. 52a.1) 70 € 1 0
… länger als 1 Stunde (Nr. 52a.2) 70 € 1 0
… länger als 1 Stunde mit Verkehrsbehinderung (Nr. 52a.2.1) 80 € 1 0
… mit Gefährdung (Nr. 52a.3) 80 € 1 0
… mit Sachbeschädigung (Nr. 52a.4) 100 € 1 0
An enger / unübersichtlicher Stelle oder scharfer Kurve geparkt (Nr. 51b) 35 € 0 0
… mit Verkehrsbehinderung (Nr. 51b.1) 55 € 0 0
… länger als 1 Stunde (Nr. 51b.2) 55 € 0 0
… länger als 1 Stunde mit Verkehrsbehinderung (Nr. 51b.2.1) 55 € 0 0
… und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert (Nr. 51b.3) 100 € 1 0
Unzulässig geparkt i. S. d. § 12 Abs. 3 StVO (u. a. Kreuzungseinmündung, FGÜ, Lichtzeichen, Haltestellenabstand …; Nr. 54) 10 € 0 0
… mit Verkehrsbehinderung (Nr. 54.1) 15 € 0 0
… länger als 3 Stunden (Nr. 54.2) 20 € 0 0
… länger als 3 Stunden mit Verkehrsbehinderung (Nr. 54.2.1) 30 € 0 0
Ohne zulässige Parkzeit / -nachweis geparkt (Nr. 63; Parkschein, Uhr, Scheibe …) 20 € 0 0
Überschreitung bis zu 30 Minuten (Nr. 63.1) 20 € 0 0
Überschreitung bis zu 1 Stunde (Nr. 63.2) 25 € 0 0
Überschreitung bis zu 2 Stunden (Nr. 63.3) 30 € 0 0
Überschreitung bis zu 3 Stunden (Nr. 63.4) 35 € 0 0
Überschreitung länger als 3 Stunden (Nr. 63.5) 40 € 0 0
Vor oder in Feuerwehrzufahrten geparkt (Nr. 53) 55 € 0 0
… und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert (Nr. 53.1) 100 € 1 0
Schwerbehindertenparkplatz unberechtigt genutzt (Nr. 55) 55 € 0 0
E-Lade-Parkplatz / Carsharing unberechtigt genutzt (Nr. 55a bzw. 55b) 55 € 0 0
Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt (Nr. 57) 20 € 0 0
Im Fahrraum von Schienen geparkt (Nr. 60) 55 € 0 0
… mit Behinderung (Nr. 60.1) 70 € 0 0
In Nothalte-/Pannenbucht unberechtigt geparkt (Nr. 159c.2) 25 € 0 0
Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt (Nr. 85) 70 € 1 0
Nicht platzsparend geparkt (Nr. 62) 10 € 0 0
Parklücke nicht korrekt eingefahren / Vorrang nicht beachtet (Nr. 61) 10 € 0 0
Einbahnstraße: vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt (Nr. 139.1; u. a. entgegengesetzt geparkt) 25 € 0 0
Nicht wie vorgeschrieben am rechten Fahrstreifen / rechten Rand (§ 2 Abs. 2 StVO; Nr. 3.1) 15 € 0 0
… und anderen damit behindert (Nr. 3.2) 20 € 0 0

Die frühere Zeilenfolge zu Einzelortspfaden (Fußgängerüberweg, Ampel 10 m, Andreaskreuz usw.) ist im Katalog in Nr. 54 zusammengefasst (10 / 15 / 20 / 30 € mit „länger als 3 Stunden“). Ortsgenaue Formulierungen stehen im Bescheid unter Angabe der Tatbestandsnummer.
Punktekatalog: Abgleich der Spalte „Punkte“ mit dem KBA (Stand der KBA-Seiten z. B. 01.09.2023 bzw. Faltblatt 01.09.2024). Änderungen des BKatV können Punktzuordnungen anpassen – Maßstab ist stets die aktuelle Fassung auf kba.de …/Punktekatalog.

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