Loading...


Bußgelkatalog

PKW – Abstandsverstöße (Bußgeldkatalog Deutschland, BKatV / Stand 2026)

Nach § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass Sie auch dann noch rechtzeitig anhalten können, wenn es plötzlich stark abbremst. Die Verordnung nennt dafür keine pauschale Sekunden- oder Meterzahl für alle Fälle; als Orientierung gilt innerorts häufig ein Abstand von etwa der Strecke, die Ihr Fahrzeug in einer Sekunde zurücklegt (Faustregel). Bei 50 km/h sind das grob 15 m (rund drei Pkw-Längen). Außerhalb geschlossener Ortschaft und auf freier Strecke wird oft die Faustformel „Abstand in Metern ≈ halbe angezeigte Geschwindigkeit“ genutzt – bei 120 km/h also etwa 60 m. Für die Bußgelder bei mehr als 80 km/h verwendet der Bußgeldkatalog ebenfalls den halben Tachowert und unterteilt den zulässigen Mindestabstand in Zehntel-Schritte (siehe Tabellen). Zur Orientierung auf der Strecke: Leitpfosten stehen im Abstand von 50 m; zum Zeitgefühl können Sie z. B. „einundzwanzig, zweiundzwanzig“ mitzählen. Hinweis: Nach § 4 Abs. 3 StVO gilt auf Autobahnen für Lastkraftwagen über 3,5 t und Kraftomnibusse bei mehr als 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m zum Vordermann – gesonderte Tatbestände im Katalog.

Die folgenden Regelsätze (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) entsprechen der Anlage zur BKatV, Anhang Tabelle 2 (Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug). Erhöhungen bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder besonderen Fahrzeugen sind möglich (vgl. § 3 BKatV).

Abstandsverstoß zum vorausfahrenden Fahrzeug bei höchstens 80 km/h

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Abstand nicht eingehalten 25 € 0 0
Abstand nicht eingehalten mit Gefährdung 30 € 0 0
Abstand nicht eingehalten mit Sachbeschädigung 35 € 0 0

Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h und höchstens 100 km/h

Abstand Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 0
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 0
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 0
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 0
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 0

Abstandsverstoß bei mehr als 100 km/h und höchstens 130 km/h

Abstand Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 0
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 0
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3

Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h

Abstand Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 € 1 0
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 € 1 0
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3

Prüfen Sie, ob sich ein Einspruch lohnt!

Finden Sie heraus, mit welcher Strafe Sie rechnen müssen und prüfen Sie mit wenigen Klicks, ob es sinnvoll ist gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.


Kostenfrei Einspruch prüfen →

Flensburg.com Service

Sie benötigen Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg?
Antrag für kostenlose Punkte-Auskunft →