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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Flensburg.com ist eine nicht-staatliche Webseite zum Thema Bußgelder im Straßenverkehr. Wir haben für Sie die aktuellen Kontaktdaten des Kraftfahrt-Bundesamt recherchiert und stellen Ihnen diese in übersichtlicher Form zu Verfügung. Darüber hinaus bieten wir einen Onlinedienst, mit welchem Sie Ihre offizielle Punkte-Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen können. Flensburg.com wird von einem privaten Dienstleister betrieben und steht nicht mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in Verbindung.
Unsere aktuelle Preisliste finden Sie unter flensburg.com/Preise. Hinweis: Auf Antrag kann jeder seinen aktuellen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen. Eine Auskunft kann per Post, Online oder vor Ort beantragt werden. Die Auskunft selbst wird Ihnen vom KBA kostenlos erteilt.
Sie können kostenpflichtige Aufträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Unser Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Flensburg.com/Widerruf
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten stets vertraulich und geben keine Daten ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter oder nutzen diesen zu anderen Zwecken, als zu denen Sie uns autorisiert haben. Genaueres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das KBA benötigt als Identitätsnachweis eine Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes. Die Ausweiskopie wird ausschließlich für Ihren Antrag verwendet und danach automatisch gelöscht.
Situation: Sie haben über flensburg.com einen elektronischen Antrag mit Ausweiskopie und Unterschrift an das KBA gesendet. Das KBA druckt diesen aus, sendet ihn postalisch zurück und fordert eine handschriftliche Unterschrift auf Papier.
Warum ist das problematisch?
Das Vorgehen des KBA widerspricht mehreren Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Art. 15 DSGVO gewährt ein formfreies Auskunftsrecht – elektronische Anträge sind ausdrücklich zulässig
Art. 12 Abs. 2 DSGVO verpflichtet Behörden, die Ausübung Ihrer Rechte zu erleichtern, nicht zu erschweren
Ihre Identität ist bereits hinreichend nachgewiesen durch Ausweiskopie und Unterschrift
Der zusätzliche Postweg verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO)
Was können Sie tun?
Sie haben das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen:
➜ Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Online-Beschwerde: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html
Ausführliche rechtliche Analyse mit Musterschreiben:
→ Rechtliche Analyse: KBA-Auskunftsverfahren & DSGVO
Dort finden Sie:
Detaillierte rechtliche Begründung mit Gesetzeszitaten
Alle Argumente gegen das KBA-Verfahren
Fertiges Musterschreiben für Ihre BfDI-Beschwerde zum Kopieren
Unser Standpunkt:
Wir halten das Verhalten des KBA für unnötig bürokratisch und rechtlich fragwürdig. Ihr elektronischer Antrag erfüllt alle Anforderungen zur Identifizierung. Das KBA könnte und sollte diese Anträge ohne Medienbruch bearbeiten – so wie es die DSGVO und das Onlinezugangsgesetz vorsehen.
Die Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht ist kostenfrei und kann helfen, das Verfahren für alle Bürger zu verbessern.
Den Bearbeitungsstatus des Antragsversandes können Sie online auf unserer Statusseite einsehen. Nachdem der Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt eingegangen ist, benötigt dieses für gewöhnlich 2-3 Wochen zur Bearbeitung. Auf die Bearbeitungszeiten des Kraftfahrt-Bundesamt haben wir keinen Einfluss. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages wenden Sie sich bitte direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt.