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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Flensburg.com ist eine nicht-staatliche Webseite zum Thema Bußgelder im Straßenverkehr. Wir haben für Sie die aktuellen Kontaktdaten des Kraftfahrt-Bundesamt recherchiert und stellen Ihnen diese in übersichtlicher Form zu Verfügung. Darüber hinaus bieten wir einen Onlinedienst, mit welchem Sie Ihre offizielle Punkte-Auskunft aus dem Fahreignungsregister bequem online beantragen können. Flensburg.com wird von einem privaten Dienstleister betrieben und steht nicht mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in Verbindung.

Mit dem Flensburg.com Versandservice können Sie Ihren Antrag für kostenlose Punkte-Auskunft aus dem Fahreignungsregister online an das Kraftfahrt-Bundesamt versenden. Unser hierfür entwickeltes Online-Formular erfasst alle wesentlichen Daten und hilft Ihnen mit verständlichen Erläuterungen.

Unsere aktuelle Preisliste finden Sie unter flensburg.com/Preise. Hinweis: Auf Antrag kann jeder seinen aktuellen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen. Eine Auskunft kann per Post, Online oder vor Ort beantragt werden. Die Auskunft selbst wird Ihnen vom KBA kostenlos erteilt.

Sie können kostenpflichtige Aufträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Unser Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Flensburg.com/Widerruf

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten stets vertraulich und geben keine Daten ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter oder nutzen diesen zu anderen Zwecken, als zu denen Sie uns autorisiert haben. Genaueres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das KBA benötigt als Identitätsnachweis eine Kopie Ihres amtlichen Ausweisdokumentes. Die Ausweiskopie wird ausschließlich für Ihren Antrag verwendet und danach automatisch gelöscht.

Den Bearbeitungsstatus des Antragsversandes können Sie online auf unserer Statusseite einsehen. Nachdem der Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt eingegangen ist, benötigt dieses für gewöhnlich 2-3 Wochen zur Bearbeitung. Auf die Bearbeitungszeiten des Kraftfahrt-Bundesamt haben wir keinen Einfluss. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages wenden Sie sich bitte direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt.