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Verfall der Punkte in Flensburg

Wie jedem Sünder werden auch Ihnen irgendwann alle Vergehen bzw. Punkte vergeben. Dafür sorgen Verjährungsfristen, die je nach Schwere des Deliktes unterschiedlich lang sind. Durch die Reformation des Systems gilt es dabei zweierlei Varianten zu unterscheiden: Alle vor der Umstellung gesammelten Punkte unterliegen der damals geltenden Regelung im Bußgeldkatalog; alle nach dem 01. Mai 2014 hinzugekommenen Punkte der neuen. Demnach verfallen Einträge für

- Ordnungswidrigkeiten nach 2 bzw. 2,5 Jahren
- grobe Ordnungswidrigkeiten nach 2 bzw. 5 Jahren
- Straftaten nach 5 Jahren
- Straftaten mit Führerschein-Entzug nach 10 Jahren


Neu ist, dass sich die Verjährung nicht mehr potenzieren kann. Anders als vor der Umstellung verfallen die Punkte in Flensburg für jeden Verstoß separat, sobald die dafür vorgesehene Frist verstrichen ist. Hinzukommende Delikte beeinflussen den Verfall alter Punkte nicht, sondern werden einzeln gewertet.

Verfallen, aber nicht vergessen

Bis zur endgültigen Löschung vergeht jedoch ein weiteres Jahr - die sogenannte Überliegefrist. Für diesen Zeitraum gespeicherte Punkte geben der Flensburger Behörde Auskunft darüber, welche Verstöße Sie bereits begangen haben und wie lange bzw. kurz diese her sind.

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