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Bußgelkatalog

Alkohol und Drogen am Steuer (BKatV / Stand 2026)

Die folgenden Regelsätze beziehen sich auf Ordnungswidrigkeiten nach dem Bußgeldkatalog (Anlage BKatV). Ab rund 1,1 ‰ Blutalkohol oder bei absoluter Fahruntüchtigkeit durch Alkohol sowie in schweren Fällen droht Strafrecht (nicht mehr nur Bußgeld nach diesem Katalog). Bei Drogen gelten entsprechende OWi- und Strafbarkeitsgrenzen. Erhöhte Regelsätze bei besonderen Tatumständen sind möglich (§ 3 BKatV).

Alkohol (OWi-Überschreitung der zulässigen Grenze; Staffel Wiederholungstäterschaft)

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
1. Verstoß: Überschreiten der zulässigen Alkoholgrenze (z. B. 0,5-‰-Grenze bei Pkw) 500 € 2 1
2. Verstoß (Wiederholung) 1.000 € 2 3
3. Verstoß (weitere Wiederholung) 1.500 € 2 3
Gefährdung des Straßenverkehrs mit mehr als 0,3 ‰ (Blutalkohol) 3 Entzug der Fahrerlaubnis
Absolute Fahruntüchtigkeit / Schwellen der Fahruntüchtigkeit im Strafrecht (Orientierung: etwa ab 1,1 ‰ im Blut) 3 Entzug der Fahrerlaubnis
Fahranfängerin / Fahranfänger: Verstoß gegen die 0-‰-Vorschrift in der Probezeit 250 € 1 0

Drogen

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
1. Verstoß: Fahren unter Einwirkung von illegalen Drogen (OWi) 500 € 2 1
2. Verstoß (Wiederholung) 1.000 € 2 3
3. Verstoß (weitere Wiederholung) 1.500 € 2 3
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinwirkung 3 Entzug der Fahrerlaubnis

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