Bußgelkatalog
Handy und elektronische Geräte am Steuer (BKatV / Stand 2026)
Nach § 23 Abs. 1a StVO dürfen Sie als Führende/r eines Fahrzeugs das Gerät nicht in die Hand nehmen bzw. für kommunikative oder sonstige Funktionen nutzen, die die Aufmerksamkeit vom Verkehr ablenken. Erlaubt ist u. a. die freihändige Nutzung ortsfest montierter Geräte im Rahmen der Verkehrssicherheit. Nachfolgend typische Regelsätze für Pkw bzw. Fahrrad (Anlage BKatV).
PKW
| Tatvorwurf | Bußgeld | Punkte | Monate Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Kraftfahrer das Handy / das Gerät genutzt (z. B. in der Hand gehalten) | 100 € | 1 | 0 |
| … mit Gefährdung des Straßenverkehrs | 150 € | 2 | 1 |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 |
Fahrrad
| Tatvorwurf | Bußgeld | Punkte | Monate Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Beim Fahren das Handy / das Gerät unzulässig genutzt (§ 23 Abs. 1a StVO) | 55 € | 0 | 0 |
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