Loading...


Bußgelkatalog

Handy und elektronische Geräte am Steuer (BKatV / Stand 2026)

Nach § 23 Abs. 1a StVO dürfen Sie als Führende/r eines Fahrzeugs das Gerät nicht in die Hand nehmen bzw. für kommunikative oder sonstige Funktionen nutzen, die die Aufmerksamkeit vom Verkehr ablenken. Erlaubt ist u. a. die freihändige Nutzung ortsfest montierter Geräte im Rahmen der Verkehrssicherheit. Nachfolgend typische Regelsätze für Pkw bzw. Fahrrad (Anlage BKatV).

PKW

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Als Kraftfahrer das Handy / das Gerät genutzt (z. B. in der Hand gehalten) 100 € 1 0
… mit Gefährdung des Straßenverkehrs 150 € 2 1
… mit Sachbeschädigung 200 € 2 1

Fahrrad

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Beim Fahren das Handy / das Gerät unzulässig genutzt (§ 23 Abs. 1a StVO) 55 € 0 0

Prüfen Sie, ob sich ein Einspruch lohnt!

Finden Sie heraus, mit welcher Strafe Sie rechnen müssen und prüfen Sie mit wenigen Klicks, ob es sinnvoll ist gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.


Kostenfrei Einspruch prüfen →

Flensburg.com Service

Sie benötigen Ihren aktuellen Punktestand in Flensburg?
Antrag für kostenlose Punkte-Auskunft →