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Bußgelkatalog

Rote Ampel / Lichtzeichen (BKatV / Stand 2026)

Überfahren des Rotlichts wird nach Dauer der Rotphase (Kamera- bzw. Messbezug) und nach Folgen (Gefährdung, Sachbeschädigung) unterschiedlich bewertet. Maßgeblich sind die Tatbestände und Regelsätze der Anlage BKatV zur Lichtzeichenanlage. Hinweis: Ab einer Rotzeit ab etwa 1 Sekunde gilt der qualifizierte Rotlichtverstoß mit höherem Regelsatz.

Rot überfahren – Rotphase unter etwa 1 Sekunde

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Ampel bei Rot überfahren 90 € 1 0
… und dabei andere gefährdet 200 € 2 1
… und Sachschaden verursacht 240 € 2 1

Rot überfahren – Rotphase länger als etwa 1 Sekunde

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Ampel bei Rot überfahren 200 € 2 1
… und dabei andere gefährdet 320 € 2 1
… und Sachschaden verursacht 360 € 2 1

Grünpfeil – vorgeschriebenes Anhalten missachtet

Tatvorwurf Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
Abgebogen ohne erforderliches Anhalten 70 € 1 0
… und dabei Fußgänger- oder Radverkehr behindert 100 € 1 0
… und dabei andere gefährdet 100 € 1 0
… und Sachschaden verursacht 120 € 1 0

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