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Punkte Flensburg Verkauf

Punkte Flensburg abbauen durch Gefälligkeit / Verkauf

Ein weiteres vielfach angewandtes Mittel, die laut Bußgeldkatalog verhängten Punkte loszuwerden, ist sie auf andere Personen zu übertragen. Doch ganz gleich, ob diese aus Gefälligkeit handeln oder Geld dafür bekommen: Die Auftraggeber betrügen damit nicht nur die Behörde, sondern auch sich selbst - und machen sich überdies strafbar. Die nachfolgenden Ausführungen dienen daher nicht als Anleitung, sondern allenfalls als Schilderung für ein Vorhaben, das gegebenenfalls an Sie herangetragen wird.

Vorgehen

Damit die angedrohten Punkte ja nicht auf dem Flensburg-Konto landen, nutzen Betroffene einen Strohmann bzw. eine Strohfrau. Die Person muss dem Deliquenten / der Deliquentin ähnlich sehen und bereit sein, für dessen / deren Verstoß geradezustehen - also die Punkte selbst zu übernehmen. Um das zu bewerkstelligen, gibt sie im Anhörungsbogen ihre eigenen Daten an und lädt damit die Schuld aus dem Bußgeldkatalog auf sich. Die Ermittlung gegen die eigentlichen Verkehrssünder wird eingestellt, so dass sie sanktionsfrei davonkommen.

Intention

Die Gründe, auf diese Taktik zurückzugreifen, sind ebenso vielschichtig wie nachvollziehbar. In der Regel machen davon vor allem Berufskraftfahrer Gebrauch, die auf ihren Führerschein angewiesen sind und ihn nicht durch die im Bußgeldkatalog festgeschriebenen Maßnahmen verlieren möchten. Doch gerade sie sollten wissen, wie wichtig regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr ist - und dass illegale Handlungen wie der Punkte-Verkauf Weiteres nach sich ziehen.

Sanktionen

Fliegt die Sache nämlich auf, drohen sowohl den eigentlichen Sündern als auch ihren Strohmännern und -frauen empfindliche Strafen. Während diejenigen, die ihre Punkte von Flensburg fernhalten wollten, ganz klar des Betrugs bezichtigt werden, machen sich ihre Kompagnons eines etwas komplizierteren Vergehens schuldig. Die Selbstbezichtigung mittels Anhörungsbogen ist zwar nicht strafbar; das Fälschen der Unterlagen aber schon. Summa summarum erwarten

- die Auftraggeber/-innen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft
- die Kooperationsparter/-innen Freiheitsstrafen zwischen 3 Monaten und 5 Jahren

Punkte Flensburg verkaufen über Internet-Plattformen

Das oben beschriebene Vorgehen machen sich zahlreiche Anbieter zu Nutze. Da sie wissen, wie groß der Drang ist Punkte loszuwerden, ziehen sie den illegalen Handel als Geschäftsmodell auf. Europaweit tätige Agenturen vermitteln Verkehrssündern die passenden Ersatzpersonen für die Übernahme von Bußgeldkatalog-Bescheiden. In ihren umfangreichen Karteien finden sich für gewöhnlich sehr viel mehr ähnlich aussehende Strohmänner oder -frauen als im Bekanntenkreis der Deliquenten.

Kosten

Doch dieser Service hat einen stolzen Preis. Im Durchschnitt berechnen die Vermittler für jeden übernommenen Punkt 200 Euro. Dazu kommen "Bearbeitungs-" oder "Service"-Gebühren sowie jene Kosten, die der Bußgeldkatalog für den Verstoß vorsieht. Einzelbeträge, die sich rasch auf um die 1.000 Euro pro Punkt summieren können - sofern die Agentur den niedrigsten Handelspreis ansetzt.

Denn Fakt ist: Je größer die Not des Betroffenen ist, desto mehr ist er bereit zu zahlen. Das verschafft den Anbietern die Freiheit, den Preis für die Basis-Leistung in schier unglaubliche Höhen zu treiben. Für gewöhnlich bemisst er sich an der Schwere des Verstoßes und der daraus resultierenden Strafe. Je mehr Punkte laut Bußgeldkatalog fällig werden und je mehr Punkte sich bereits auf dem Flensburg-Konto befinden, desto größere Summen gehen über den virtuellen Tisch.

Risiko

Dass so etwas funktionieren kann, liegt an der Technisierung des Systems. Weil die elektronische Datenverarbeitung immer weniger Personal erfordert, haben die verbleibenden Mitarbeiter kaum Zeit einzelne Fälle explizit zu prüfen. Regt sich jedoch der kleinste Verdacht an einer geplanten Manipulation des Punkte-Standes, kann die Sache schnell auffliegen.

Die Sachbearbeiter in Flensburg haben nämlich das Recht, einen fotografischen Abgleich durchzuführen. Kommen ihnen die Angaben auf dem Anhörungsbogen seltsam vor, dürfen sie die Passbilder des Absenders und des vermutlichen Verkehrssünders vergleichen. Zu diesem Zweck kooperiert das KBA mit den Meldebehörden am jeweiligen Wohnsitz und lässt sich entsprechende Aufnahmen zusenden.

Spätestens dann wird der Betrug offensichtlich, denn er ist im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar - und zieht die oben beschriebenen Konsequenzen nach sich.

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